Mit einem Testament, ganz egal, ob es mittels einer eigenhändig unterzeichneten Erklärung zum letzten Willen, einer öffentlichen Bekanntgabe oder im Notfall nur mündlich eröffnet wird, kann die vom Gesetz vorgesehene Erbfolge den besonderen Wünschen des Verstorbenen angepasst werden. Wenn eine Person abberufen wird, ohne ein Testament hinterlassen zu haben, bestimmt leider das Gesetz, wer ihr Vermögen erbt.
Für alle, die kürzlich in die Schweiz aus Französisch-Guayana gezügelt sind und nun eine notariell beglaubigte Übersetzung des zu ihren Gunsten erstellten Testaments bzw. letzten Willen benötigen, stehen wir als echt Schweizer Übersetzungsbüro gerne zur Verfügung. Wir bieten Ihnen akribisch und zuverlässig erstellte Übersetzungen mit notarieller Beglaubigung, die nicht nur überall in der Schweiz, sondern auch in anderen deutschsprachigen Ländern anerkannt sind.
Wollen Sie ein in Französisch-Guayana ausgestelltes Testament respektive letzten Willen aus dem Französischen ins Deutsche übersetzen, um Ihre Formalitäten in der Schweiz rasch und unkompliziert zu erledigen? Bitte scannen Sie oder machen Sie anderweitig ein Foto des guayanischen Testaments und senden Sie dieses an unsere E-Mail-Adresse: buero@dialektikusplus.ch oder per WhatsApp an die Telefonnummer: +41 79 821 03 00. Innert kurzer Zeit bekommen Sie dann von uns eine unverbindliche Offerte. Die Lieferung der Übersetzung des Testaments erfolgt innerhalb der Schweiz bequem per A-Post. Die Rechnung samt Eizahlungsschein erhalten Sie jeweils zusammen mit der Übersetzung.