Lassen Sie Ihre englischen Unterlagen und Urkunden vertraulich und professionell durch unser in der Schweiz anerkanntes Übersetzungsbüro übersetzen
Wie es auch in vielen anderen Ländern weltweit der Fall ist, gilt eine Übersetzung in der Schweiz erst dann als beglaubigt, wenn sie von einem Übersetzer bzw. einem amtlich anerkannten Übersetzungsbüro wie Dialektikus+ angefertigt und mit dessen Stempel und Unterschrift versehen ist.
Wurden Ihre Dokumente, Urkunden bzw. Unterlagen in England ausgestellt, müssen diese hierzulande erst einmal ins Amtsdeutsche übersetzt werden, bevor sie in den Rechtsverkehr gebracht werden dürfen.
Dies trifft insbesondere auf zivilstandsamtliche Verfahren wie Beurkundung des Zivilstandes, Anerkennung eines Kindes bzw. Umschreibung einer ausländischen Eheschliessung, Ehescheidung respektive Ehetrennung zu, wo die in England erstellten Urkunden zuerst sehr penibel und gründlich unter Berücksichtigung aller kritischen Unterschiede zwischen den zwei so verschiedenen Rechtssystemen zu analysieren und dann beinahe Wort für Wort akribisch in deutscher Sprache festzuhalten sind.
Es herrscht hier demnach erhöhtes Sorgfaltsgebot, welches bei der Wahl und Beauftragung des entsprechenden Übersetzungsbüro schlussendlich von erstrangiger und ausschlaggebender Bedeutung ist.
Konformitätserklärung/Bestätigungsvermerk des Übersetzenden am Übersetzungsende
Durch einen schriftlichen, am Übersetzungsende angebrachten Vermerk wird jeweils bestätigt, dass die Übersetzung einer aus England stammenden Urschrift vollständig und richtig vollzogen wurde. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit unserer beglaubigten Übersetzungen haften wir vollumfänglich im Rahmen eines entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung. Dies schafft für Sie absolute Sicherheit und Komfort bei der Erledigung sämtlicher Formalitäten und Anliegen bei Schweizern Ämtern, Behörden, Verwaltungen, Gerichten, Krankenkassen, Versicherungen sowie anderen Anlaufstellen und ähnlichen, der Rechtspflege dienenden Einrichtungen.
Beglaubigte Übersetzungen mit vollständiger Originalnachgestaltung
Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, Qualitätssicherung und Transparenz werden das ursprüngliche Layout und Schriftbild Ihrer englischen Urkunden bei beglaubigten Übersetzungen ins Deutsche möglichst originalgetreu und in handwerklicher Perfektion übernommen. Neben der möglichst raschen Zustellung per A-Post Plus, auf Wunsch samt dem unterzeichneten Mitwirkungsformular, bekommen Sie die bei uns bestellte, beglaubigte Übersetzung stets auch elektronisch im PDF-Format. So wird die Erledigung Ihres jeweiligen Geschäfts bzw. Anliegens beschleunigt und weitgehend vereinfacht.